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Traumvilla mit beheizbarem Pool mitten in
Cala Ratjada

Wunderschönes Ferienhaus mitten im Ort wo Sie alles fußläufig erreichen, perfekt für einen gemeinsamen
Gruppen - oder Familienurlaub in großer Runde für 12 Personen.
In den Hafen, zur Promenade mit etlichen tollen Restaurants, Bars und Clubs sind es keine 10 Gehminuten. Auch die 4 schönsten Strände von Cala Ratjada sind jeweils zu Fuß zu erreichen.

Details

       Ausstattung:


 

  • privater beheizbarer Pool von 10m

  • Aussendusche

  • über 3 Etagen verteilt sich das Ferienhaus

  • Klimaanlage

  • Internet (Wlan)

  • Outdoor-Kitchen mit Barbecue-Grill

  • 7 Schlafzimmer

  • 4 Bäder

  • 2 komplett ausgestattete Küchen

  • 2 Esszimmer

  • 2 Wohnzimmer

  • 5 Terrassen / Balkone

  • 2 große geräumige Küchen

  • Sat-TV (deutsches Fernsehen)

  • Größe von 400 qm

  • Parkplatz öffentlich vor dem Ferienhaus

Allgemeine Informationen:

Lizenznr: ETV/14725

Preise:

ab 403 € - 978 € / Nacht, je nach Saison

Mindestaufenthaltsdauer: 5 Nächte

Endreinigung: 500 €
Klimaanlage: 0,37 € / kWh
Kaution: 500 € (wird erstattet bei Abreise und verrechnet mit der Klimaanlage)

Stornobedingungen:
ab der Buchungsbestätigung bis zum 121. Tag vor Anreise: 50€ Abwicklungsgebühr

120 Tage bis 91 Tage vor Anreise:
20% des Gesamtbetrages + 50 € Abwicklungsgebühr
90 Tage bis 61 Tage vor Anreise:
50% des Gesamtbetrages + 50€ Abwicklungsgebühr
60 Tage bis 31 Tage vor Anreise:
80% des Gesamtbetrages + 50€ Abwicklungsgebühr
30 Tage bis zum Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrages

Check-In: ab 15:00 Uhr
Check-Out: 10:00 Uhr

Wichtige Information: !!!! Keine Party´s!!!
Die Villa Xapala liegt in einer ruhigen Wohngegend mit ortsansässigen Nachbarn. Daher ist jegliche Art von Party und lauter Musik strengstens untersagt. Die Ruhe- und Nachtzeiten müssen zwingend eingehalten werden. Die Nachbarn zögern nicht sofort die Polizei einzuschalten. Für jeden Polizeieinsatz müssen 250 € von der Kaution einbehalten werden und bei einem wiederholten Verstoß sind wir gezwungen umgehend ohne jeglicher Erstattung die Mieter des Objektes zu verweisen (hier müssen wir ausnahmslos hart durchgreifen, da dem Eigentümer sonst die Vermietungslizenz entzogen wird.)

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